1. Allgemeine Regeln zum Besuch des ROX Boulder- und Kletterzentrums Herrenberg
1.1 Alle Benutzer der Boulder- und Kletterbereiche bestätigen schriftlich, dass sie die Benutzerordnung kennen und sie verpflichten sich, diese einzuhalten. Die Benutzer verpflichten sich, sich selbständig über Aktualisierungen der Benutzerordnung zu informieren, die im ROX Boulder- und Kletterzentrum ausgehängt werden.
1.2 Die Benutzung der Anlage ROX erfolgt auf eigene Verantwortung! Klettern und Bouldern sind potentielle Risikosportarten. Der Aufenthalt im ROX, insbesondere das Seilklettern und Bouldern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Für einen Besuch des ROX ist das Wissen um entsprechende Sicherungstechniken und die Rücksichtnahme gegenüber anderen Besuchern verpflichtend. Genauere Bestimmungen zu den Bereichen sind in Pkt. 2 – 4 geregelt.
1.3 Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Zum Personal zählen alle Mitarbeiter des ROX Thekenteams, des ROX Kursbetriebs und des Routenbaus. Bei schwerwiegenden Verstößen wie Diebstahl, Vandalismus und Betrug ist das Personal verpflichtet, diese zur Anzeige zu bringen.
1.4 Verstöße gegen die Benutzerordnung können einen Verweis aus dem ROX zur Folge haben. Bei wiederholten Verstößen kann ein Hallenverbot ausgesprochen werden, das sich auch auf bereits ausgegebene Mehrfach- oder Jahreskarten auswirkt.
1.5 Die Teilnahme am Sportbetrieb (Bouldern, Seilklettern, Slackline) ist nur Besuchern gestattet, die eine Eintrittskarte erworben haben. Personen die ausschließlich zum Zuschauen bzw. ins Bistro kommen, müssen keinen Eintritt entrichten, sich aber beim Thekenpersonal zu erkennen geben.
1.6 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (14. Geburtstag), dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (Eltern, bzw. erziehungsberechtigte Begleitperson) die Sportanlagen des ROX benutzen. Die aufsichtspflichtige, erwachsene Begleitperson verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Kinder unmittelbar beim Klettern zu betreuen. Für die Betreuung der Kinder gelten folgende Einschränkungen: Ein Erwachsener kann max. 1 Kind bis einschließlich 6 Jahren oder max. 2 Kinder ab 7 Jahren beaufsichtigen. Eltern und Begleitpersonen haben dafür zu sorgen, dass die Benutzerordnung von den Kindern eingehalten wird. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder zwischen 11 und 14 Jahren, die im Rahmen eines speziellen Kurses, den ROX-Boulderführerschein erworben haben.
1.7 Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Dann dürfen sie auch ohne die Begleitung der Eltern, oder einer anderen Aufsichtsperson im ROX bouldern oder klettern. Das gültige Einverständnisformular wird im ROX ausgehändigt oder kann
hier (rox-herrenberg.de/wp-content/uploads/2018/05/ROX-EvE.pdf) heruntergeladen werden.
1.8 Für Gruppen und Schulklassen sind die entsprechenden Sonderformulare auszufüllen.
1.9 Auf die Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
1.10 Das Klettern und Bouldern ist nur in Kletterschuhen oder sauberen Sportschuhen gestattet. Das Betreten der Bouldermatten und des Fallschutzbodens mit Straßenschuhen ist nicht erlaubt.
1.11 Das ROX kann für Wettkämpfe und Veranstaltungen für den öffentlichen Betrieb geschlossen sein. Ist die Anlage an einem bestimmten Tag gesperrt, wird dies auf der Homepage und im ROX vorher angekündigt. In diesen Fällen besteht für die Besitzer von Jahreskarten, Climbcard‘s und Mehrfachkarten, kein Anspruch auf Rückerstattung. Für den Routenbau und die Instandhaltung können einzelne Bereiche auch kurzfristig gesperrt werden.
1.12 Die Wandstrukturen dürfen von den Besuchern nicht verändert werden. Das Anbringen und Entfernen von Griffen in Routen und Bouldern ist nur Personen erlaubt, die dafür das Einverständnis der Betriebsführung haben. Griffe können sich lösen oder auch brechen. Für dadurch entstandene Personen- oder Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Beschädigte oder lose Griffe, sowie Schäden an Wandstrukturen und Sicherungseinrichtungen sind dem Personal zu melden.
1.13 Unfälle bei denen Personen zu Schaden kommen, sind dem Personal zu melden.
1.14 Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen im Außengelände erlaubt.
1.15 Das Abhalten von Kursen bedarf der vorherigen Absprache mit der Betriebsführung.
1.16 Das Mitbringen von Tieren ist verboten.
2. Spezielle Regelungen zum Bouldern
2.1 Der Ausstieg auf die Boulder („Topout“) ist nur an bestimmten Boulderflächen erlaubt. Für alle übrigen Flächen gilt ein Ausstiegsverbot! Die Topoutflächen sind keine Aufenthaltsbereiche und sollten nach dem Beklettern umgehend wieder für andere freigehalten werden.
2.2 Beim Bouldern ist darauf zu achten, dass immer nur eine Person in einem bestimmten Wandbereich klettert und dass nicht übereinander gebouldert wird. Der Sturzraum unter der kletternden Person ist unbedingt freizuhalten.
2.3 Für Kinder bestehen besondere Risiken in Boulderanlagen und auch beim Bouldern selbst, da sie häufig die Gefahren, die durch Unachtsamkeit entstehen können, noch nicht einschätzen können. Eltern und sonstige aufsichtsberechtigte Begleitpersonen haben Vorsorge zu tragen, dass ihr Kind weder selbst zu Schaden kommt, noch andere gefährdet. Das ROX ist eine Sportstätte. Das Spielen, Fangen und Raufen auf den Bouldermatten ist untersagt, es gefährdet die Kinder selbst und auch andere Kletterer! Kleinkinder (0 – 3 Jahre) dürfen sich nicht im Boulderbereich aufhalten, oder auf den Matten abgelegt werden. Eltern haften für ihre Kinder! (siehe auch Punkt 1.6)
2.4 Im Sinne einer sauberen Boulderanlage bitten wir darum, mit losem Chalk sparsam und sorgsam umzugehen. Die Benutzung von großen stehenden Chalkbags, Chalkballs und Liquid Chalk wird angeraten. Das Reinigen der Griffe mit geeigneten Bürsten ist ebenfalls ein Beitrag zu einem sauberen und damit attraktiveren Boulderbereich! Um möglichst wenig Schmutz aus dem Außenbereich in die Halle zu transportieren, bitten wir dringend darum die Schuhe an den dafür vorgesehenen Schmutzabstreifern vor dem Wiedereintritt in den Indoorbereich zu reinigen.
2.5 Das Bouldern mit Klettergurt ist nicht gestattet.
2.6 Getränke und Speisen dürfen nicht auf die Bouldermatten mitgenommen werden.
2.7 Das Bouldern barfuß ist nicht erlaubt
3. Seilkletterbereiche
3.1 Das Seilklettern ist immer mit erheblichen Verletzungsrisiken verbunden. Im besonderen Maße gilt dies bei Stürzen im Vorstieg. Zum Sichern in Seilkletterrouten ist deshalb im eigenen Interesse eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik selbst verantwortlich. Wir empfehlen das Sichern mit einem sogenannten Halb- oder Vollautomaten.
3.2 Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden. Während eine Route beklettert wird, dürfen Zwischensicherungen nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden. Es ist untersagt, in eine schon besetzte Route einzusteigen. Dies gilt auch, wenn eine bereits besetzte Route kreuzt.
3.3 Die verwendeten Seile müssen mindestens 40 Meter lang sein. Seile sind vor dem Klettern am ihrem freien Seilende gemäß DAV-Sicherheitsstandard abzuknoten.
3.4 In Karabinern darf immer nur ein Seil eingehängt sein. Auch am Umlenkpunkt (mit zwei Karabinern/Systemen) darf immer nur ein Seil pro Kletterbahn eingehängt sein.
3.5 Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkketten am Ende der Routen und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen.
3.6 Beim Klettern im Toprope (d.h. das Seil ist ausschließlich am Umlenkpunkt eingehängt) oder im Nachstieg (d.h. das Seil ist in alle Zwischensicherungen eingehängt), sind mindestens zwei Umlenkkarabiner eingehängt zu lassen. Die vom ROX eingerichteten Topropeseile, dürfen nur in den speziellen Topropeumlenkern eingehängt werden. Diese Seile dürfen nicht abgezogen werden. Nach der Benutzung sind die Sicherungsknoten wieder zu lösen. In der Vorstiegstrainingswand (überhängender Bereich mit Pendelgefahr) darf nur dann im Nachstieg geklettert werden, wenn alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt sind und der Kletterer an dem Ende klettert, das in die Zwischensicherungen eingehängt ist.